AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 10. September 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen, Angebote und Lieferungen über den Onlineshop INDUVEXA.

Anbieter und Vertragspartner ist:

INDUVEXA
Irwin Pehar
Grünenstrasse 10
3455 Grünen
Schweiz
E-Mail: [E-Mail-Adresse]

Nachfolgend „INDUVEXA“.

INDUVEXA richtet sein Angebot primär an Unternehmen, Gewerbebetriebe, Produktionsunternehmen, technische Organisationen und andere geschäftliche Abnehmer.

Abweichende oder ergänzende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn INDUVEXA diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Angebot und Produktinformationen

INDUVEXA vertreibt technische Verbrauchsmaterialien, Komponenten und Betriebsmittel für industrielle und gewerbliche Anwendungen, insbesondere in den Bereichen ESD, Reinraum, Elektronikfertigung, SMT, Sensorik, Verbindungstechnik und Produktionsbedarf.

Produktabbildungen dienen der Veranschaulichung. Massgebend sind die beim jeweiligen Artikel angegebenen Produktspezifikationen, Varianten, Masse, Artikelnummern und Herstellerreferenzen.

Technische Änderungen durch Hersteller bleiben vorbehalten, sofern dadurch keine ausdrücklich vereinbarte wesentliche Eigenschaft des bestellten Produkts verändert wird.

3. Bestellung und Vertragsabschluss

Die Darstellung von Produkten im Onlineshop stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Mit dem Absenden einer Bestellung gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die im Warenkorb enthaltenen Artikel ab.

Der Eingang der Bestellung wird elektronisch bestätigt. Eine automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine ausdrückliche Annahme der Bestellung dar.

Der Vertrag kommt zustande, wenn INDUVEXA die Bestellung bestätigt, die Ware versendet oder die Bestellung auf andere Weise ausdrücklich annimmt.

Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, seine Eingaben zu prüfen und zu korrigieren.

4. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineshop oder in einem individuellen Angebot angegebenen Preise.

Die im Bestellprozess ausgewiesene Gesamtsumme ist massgebend.

Eine allfällige Mehrwertsteuer wird entsprechend dem jeweils geltenden steuerlichen Status von INDUVEXA und der Darstellung im Onlineshop ausgewiesen.

Versand-, Verpackungs-, Express- oder andere Zusatzkosten werden vor Abschluss der Bestellung angezeigt oder in einem individuellen Angebot separat ausgewiesen.

5. Firmenangebote und Mengenpreise

INDUVEXA kann Geschäftskunden individuelle Angebote, Projektpreise, Mengenstaffeln oder kundenspezifische Konditionen anbieten.

Solche Konditionen gelten ausschliesslich für den angegebenen Kunden sowie den vereinbarten Artikel, Zeitraum und die vereinbarte Menge.

Aus früher gewährten Preisen oder Konditionen entsteht kein Anspruch auf deren Anwendung bei zukünftigen Bestellungen.

6. Zahlungsbedingungen

Es gelten die beim Bestellabschluss oder im individuellen Angebot angegebenen Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsbedingungen.

Die Belieferung auf Rechnung kann von einer vorgängigen Prüfung und Freigabe des Geschäftskunden abhängig gemacht werden.

Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug kann INDUVEXA weitere Lieferungen bis zur Begleichung offener Forderungen zurückhalten.

7. Verfügbarkeit und Lieferung

Angaben zu Lagerbestand, Verfügbarkeit und Lieferzeit werden nach bestem Wissen geführt.

Eine angezeigte Verfügbarkeit stellt keine absolute Liefergarantie dar. Insbesondere können zeitgleiche Bestellungen, Bestandsabweichungen, Herstellerverzögerungen oder Transportereignisse die tatsächliche Verfügbarkeit beeinflussen.

Ist ein bestellter Artikel nicht oder nicht vollständig verfügbar, informiert INDUVEXA den Kunden möglichst zeitnah.

Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

Die detaillierten Versandbedingungen sind in der separaten Versandrichtlinie von INDUVEXA geregelt.

8. Prüfung der Lieferung und Reklamationen

Der Kunde hat die erhaltene Lieferung nach dem üblichen Geschäftsgang auf Richtigkeit, Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen oder Mängel zu prüfen.

Erkennbare Abweichungen sollen INDUVEXA unverzüglich nach Erhalt mitgeteilt werden. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich anzuzeigen.

Eine Reklamation sollte nach Möglichkeit mindestens folgende Angaben enthalten:

Bestell- oder Lieferscheinnummer, INDUVEXA Artikelnummer bzw. SKU, betroffene Menge, Beschreibung der Abweichung sowie bei Bedarf Fotos oder andere geeignete Nachweise.

Zwingende gesetzliche Rechte und Fristen bleiben vorbehalten.

9. Gewährleistung

Liegt ein Mangel vor, für den INDUVEXA einzustehen hat, kann INDUVEXA – soweit gesetzlich zulässig – zunächst eine angemessene Lösung durch Ersatzlieferung, Nachbesserung, Gutschrift oder Preisreduktion anbieten.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden oder Beeinträchtigungen, die durch unsachgemässe Verwendung, ungeeignete Lagerung, falsche Montage, ungeeignete Betriebsbedingungen, eigenmächtige Veränderungen, normalen Verschleiss oder eine Verwendung ausserhalb der angegebenen Produktspezifikationen entstanden sind.

Zwingende gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben vorbehalten.

10. Rückgabe mangelfreier Ware

Ein freiwilliges Rückgaberecht richtet sich nach der jeweils gültigen Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie von INDUVEXA.

Eine Rücksendung sollte nicht ohne vorgängige Abstimmung mit INDUVEXA erfolgen.

Für kundenspezifisch beschaffte Ware, Sonderanfertigungen, speziell konfigurierte Varianten sowie geöffnete oder nicht mehr zuverlässig wiederverkaufsfähige technische Verbrauchsmaterialien kann eine freiwillige Rückgabe ausgeschlossen werden.

11. Technische Dokumentation

INDUVEXA kann zu einzelnen Produkten technische Unterlagen wie Datenblätter, technische Zeichnungen, Prüfberichte, Konformitätserklärungen, Materialdeklarationen und weitere Produktnachweise bereitstellen.

Die Dokumente werden soweit möglich dem jeweiligen INDUVEXA Artikel, Herstellermodell oder einer eindeutig bezeichneten Produktfamilie zugeordnet.

Von Herstellern, Prüflaboren, Zertifizierungsstellen oder anderen Dritten ausgestellte Dokumente bleiben Dokumente des jeweiligen Ausstellers.

Die Bereitstellung solcher Dokumente bedeutet nicht, dass INDUVEXA selbst die ausstellende Prüf- oder Zertifizierungsstelle ist.

12. Zertifikate und Compliance-Nachweise

Norm-, Richtlinien-, Prüf- oder Compliance-Angaben gelten ausschliesslich in dem Umfang, der aus dem jeweiligen Nachweis, Prüfbericht, Datenblatt oder der dokumentierten Zuordnung hervorgeht.

Ein Nachweis für eine Produktfamilie, Materialgruppe oder Serie wird nicht automatisch als Nachweis für ein einzelnes Modell dargestellt, sofern eine entsprechende Zuordnung nicht dokumentiert ist.

Der Kunde ist bei regulierten, sicherheitskritischen oder kundenspezifischen Anwendungen dafür verantwortlich zu prüfen, ob Produkt, Spezifikation und vorhandene Nachweise für seinen konkreten Einsatzzweck und seine regulatorischen Anforderungen geeignet sind.

Ausdrücklich schriftlich vereinbarte oder zugesicherte Eigenschaften bleiben davon unberührt.

13. Rückverfolgbarkeit und Traceability

INDUVEXA kann für entsprechend geführte Produkte Informationen zur Rückverfolgbarkeit bereitstellen.

Je nach Artikel und Lieferung können insbesondere folgende Informationen miteinander verknüpft werden:

INDUVEXA Artikelnummer bzw. SKU, Herstellermodell, INDUVEXA Charge, Herstellercharge bzw. Supplier Lot, Wareneingang, Lieferschein, Bestellung sowie zugehörige Prüf- und Qualitätsnachweise.

Der Umfang der verfügbaren Rückverfolgbarkeit richtet sich nach dem jeweiligen Produkt, Hersteller, Lieferlos und den tatsächlich vorhandenen Unterlagen.

Ein produktbezogenes Dokument gilt nicht automatisch als chargen-, serien- oder lieferbezogener Nachweis.

Eine solche Zuordnung wird nur ausgewiesen, wenn sie tatsächlich dokumentiert ist.

14. Firmenkonto und Dokumentencenter

INDUVEXA kann Geschäftskunden digitale Funktionen wie Firmenkonto, Produktlisten, Dokumentencenter und Traceability zur Verfügung stellen.

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur durch entsprechend berechtigte Personen verwendet werden.

INDUVEXA kann Zugänge bei Sicherheitsrisiken, Missbrauch oder technischen Erfordernissen vorübergehend sperren oder zurücksetzen.

15. Verwendung technischer Unterlagen

Von INDUVEXA bereitgestellte technische Unterlagen dürfen vom Kunden insbesondere für interne Zwecke wie Einkauf, Wareneingang, Produktion, Qualitätssicherung, Auditierung und technische Beurteilung verwendet werden.

Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte der jeweiligen Rechteinhaber bleiben unberührt.

Dokumente dürfen nicht verfälscht, irreführend verändert oder unter falscher Urheberschaft weitergegeben werden.

16. Eignung für den konkreten Einsatz

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, stellt eine allgemeine Produktbeschreibung keine Garantie dafür dar, dass ein Artikel für jeden individuellen Prozess, jede Maschine oder jede kundenspezifische Anwendung geeignet ist.

Der Kunde ist für die technische Auswahl unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Prozesse, Umgebungsbedingungen und regulatorischen Anforderungen verantwortlich.

INDUVEXA kann den Kunden bei der Produktauswahl und Dokumentation unterstützen.

17. Haftung

INDUVEXA haftet im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus dem anwendbaren Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht, bleiben unberührt.

18. Höhere Gewalt

INDUVEXA haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllungen, die durch Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden.

Dazu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Massnahmen, Arbeitskämpfe, Energie- oder Systemausfälle, erhebliche Transportstörungen sowie nicht vorhersehbare Unterbrechungen internationaler Lieferketten gehören.

INDUVEXA informiert betroffene Kunden soweit möglich über wesentliche Verzögerungen.

19. Datenschutz

Für die Bearbeitung personenbezogener Daten gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von INDUVEXA.

20. Änderungen der AGB

INDUVEXA kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Geschäfte anpassen.

Für eine Bestellung gelten grundsätzlich die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses einbezogen wurden.

21. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts, soweit gesetzlich zulässig.

Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden ist – soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht – der Sitz des Betreibers von INDUVEXA Gerichtsstand.